Spendenkonto
IBAN: DE27 7405 1230 0009 1965 02 SWIFT-BIC: BYLADEM1FRG Sparkasse Waldkirchen

Wer ist berechtigt?

  • Empfänger von Bürgergeld
  • Empfänger von Grundsicherung
  • Menschen mit niedriger Rente
  • Menschen in besonderer Notlage

Welche Papiere und Dokumente werden benötigt?

Bitte bringen Sie mittwochs zwischen 12:00 Uhr und 12:15 Uhr Ihren Personalausweis/Reisepass und die jeweils gültigen Bescheide mit in die Ausgabestelle. Ein Antrag auf Erteilung einer Berechtigung muss persönlich und schriftlich gestellt werden. Bei dieser Anmeldung können noch keine Waren ausgegeben werden. Wir überprüfen die Unterlagen und stellen einen zeitlich befristeten Berechtigungsausweis aus.

Besteht ein Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Lebensmitteln der Tafel Waldkirchen?

Nein! Es besteht kein Rechtsanspruch auf Lebensmittel der Tafel Waldkirchen e. V. Alle Leistungen werden freiwillig erbracht.

Ist die Tafel Waldkirchen eine Einrichtung der Stadt Waldkirchen?

Nein, wir sind keine städtische Einrichtung, sondern ein als gemeinnützig anerkannter und eingetragener Verein.

Wir unterstützen Menschen wöchentlich mit Brot und Gebäck, Konserven, Obst, Gemüse, Milchprodukten, Wurst, Käse und vielen anderen Lebensmitteln.

Sie erhalten einen Warenkorb - gegen eine Schutzgebühr von 1 Euro - in unserer Ausgabestelle in der Schmiedgasse 9 jeden Mittwochnachmittag

zwischen 12:45 Uhr und 14:45 Uhr.